Compfair GmbH, Edisonstraße 44, 24145 Kiel

Allgemeine Geschäftsbedingungen – Kiel, 01.01.2020

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN – Kiel, 01.01.2020

1. GELTUNGSBEREICH

1.1. Diese AGB’s gelten für die Firma Compfair GmbH, Edisonstraße 44, 24145 Kiel. Unsere Geschäftsbedingungen sind Gegenstand von jeden von uns unterbreiteten Angebot und jeder erbrachten Leistung.

2. PREISE, ANGEBOTE, VERTRAGSSCHLUSS, VERTRAGSLAUFZEIT, VERTRAGSMÄSSIGKEIT

2.1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass wir ausdrücklich die Verbindlichkeit eines Angebotes schriftlich bestätigen, oder mit der Bearbeitung des Auftrages beginnen.
2.2. Sämtliche mündlich oder schriftlich veröffentlichten Preise sind unverbindlich. Irrtümer und kurzfristige Preisänderungen sind vorbehalten.
2.3. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. ggf. Steuern, Zollgebühren, Transportkosten Porto, Verpackung und Versicherung. Bei Zahlungsverzug des Kunden mit mehr als einer Einzelforderung sind sämtliche offenen Forderungen gegen den Kunden sofort fällig.
2.4. Als Vertragslaufzeit gilt 1 Monat als vereinbart, sofern nicht gesondert andere Vertragslaufzeiten in Textform vereinbart werden und beginnt mit dem Abschluss des Vertrages und nicht mit einem späteren vereinbarten Leistungsbeginn. Eine Mindestvertragslaufzeit besteht nicht.
2.5. Wird der Vertrag nicht 14 Tage vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt, verlängert er sich automatisch um einen weiteren Monat.

3. VERANTWORTUNG DER DATENSICHERUNG

3.1. Sofern es nicht anders schriftlich vereinbart wurde, so ist der Auftraggeber für eine funktionsfähige mindestens tagesgleiche Datensicherung verantwortlich.

4. LIEFER- UND LEISTUNGSZEIT

4.1. Von uns genannte Liefer- oder Leistungstermine stellen nur eine Angabe über die wahrscheinlich frühste mögliche Liefer- bzw. Leistungsmöglichkeit dar und sind unverbindlich.

5. LEISTUNGS- UND LIEFERSTÖRUNGEN

5.1. Termine oder Fristen für Lieferungen oder Leistungen verlängern sich angemessen, wenn ihre Nichteinhaltung auf höhere Gewalt und andere nicht vorhersehbare und nicht zu vertretenen Störungen zurückzuführen ist.
5.2. Soweit der Auftragnehmer mit der Leistung oder Lieferung in Verzug kommt, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten, soweit er für die Leistung oder Lieferung eine angemessene Nachfrist setzt und der Auftragnehmer diese Frist fruchtlos verstreichen lässt. Weitergehende Ansprüche wegen Verzugs, insbesondere Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit der Auftragnehmer den Verzug nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat oder wesentliche Vertragspflichten verletzt hat.

6. HAFTUNG

6.1. Soweit nicht vertragliche oder in den allgemeinen Geschäftsbedingungen etwas anderes bestimmt ist, haftet der Auftragnehmer in allen anderen Fällen, gleich aus welchem Rechtsgrund, auf Schadenersatz und Ersatz der vergeblichen Aufwendungen wegen Verletzung vorvertraglicher, vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Der Schadenersatz wegen leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Höhe nach auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung, der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, Personenschäden oder bei Verlust des Lebens sowie anderen zwingenden gesetzlichen Vorschriften im Falle der Nichteinhaltung von Garantien.
6.2. Bei der Erstellung von Werken, Texten, Webinhalten und Grafiken ist eine Haftung ausgeschlossen, wenn eine Abnahme der Leistung oder des Werks durch den Kunden erfolgt ist. Die Endkontrolle insbesondere auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten obliegt dem Kunden.

7. GEWÄHRLEISTUNGSRECHTE

7.1. Wir leisten Gewähr in Form des Nacherfüllungsanspruchs durch Nachbesserung. Ein Recht auf Rücktritt oder Minderung steht dem Kunden erst zu, wenn Compfair GmbH seiner Verpflichtung zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung trotz schriftlicher Aufforderung und Setzen einer angemessenen Nachfrist nicht nachkommen oder mindestens zwei Versuche zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht zur Behebung des Mangels führten.
7.2. Soweit die Voraussetzungen eines Handelskaufs im Sinne von § 377 HGB erfüllt sind, hat der Auftraggeber die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang unverzüglich nach Erhalt zu prüfen. Entdeckte Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Zur Fristwahrung der Mangelanzeige genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Dem Auftragnehmer ist die Möglichkeit eigener Feststellung der Mangelhaftigkeit einzuräumen.
7.3. Der Begriff des Sachmangels richtet sich nach dem Gesetz. Ein Sachmangel liegt danach insbesondere nicht vor, wenn es sich um gebrauch bedingten oder sonstigen üblichen Verschleiß handelt, eine Beschaffenheit der Ware, Werksleistung oder Schäden, die nach Gefahrenübergang in Folge unsachgemäßer Behandlung, Lagerung, Aufstellung oder der Nichtbeachtung von Behandlungs- oder Schutzvorschriften abweichend von der vertraglich geschuldeten entsteht und Abweichungen in der Beschaffenheit der Ware, Werksleistung oder Schäden, die nach Gefahrübergang aufgrund höherer Gewalt, Sachbeschädigung, Sabotage oder durch den Gebrauch der Ware außerhalb des üblichen oder zugesagten Verwendungszwecks entstehen.

8. VERJÄHRUNG

8.1. Ansprüche wegen Mängeln bei Lieferung verjähren in einem Jahr ab Ablieferung der Ware oder bei werkvertraglichen Leistungen in einem Jahr ab Abnahme des Werks, soweit keine gesetzlich längeren Verjährungsvorschriften zwingend vorgeschrieben sind. Es gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften, soweit der Auftraggeber ein Verbraucher ist und eine neue Sache gekauft hat.

9. PREISE, ZAHLUNG, ZAHLUNGSVERZUG, AUFRECHNUNG

9.1. Soweit nicht anders vereinbart, ist das Zahlungsziel 14 Tag nach Zustellung der Rechnung und muss ohne Abzüge erfolgen.
9.2. Der Kunde kommt in Verzug, wenn nach Rechnungseingang das vereinbarte Zahlungsziel verfehlt wird. Ab Verzugseintritt sind wir berechtigt, Verzugszinsen nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen zu berechnen.
9.3. Jegliche Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Compfair GmbH.

10. GERICHTSSTAND

10.1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und Compfair GmbH gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10.2. Als Gerichtsstand ist Kiel vereinbart, wenn der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

11. DATENSCHUTZ

11.1. Compfair GmbH ist berechtigt die Daten des Kunden zur Erfüllung des Geschäftsverhältnisses zu verarbeiten. Dabei werden ausschließlich Daten erhoben, die für die Erfüllung erforderlich sind. Nach Beendigung des Vertrages werden alle Daten gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen dagegensprechen.

12. SALVATORISCHE KLAUSEL

12.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam, nichtig oder nicht durchführbar sein oder werden, soll dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berühren.