IT-Service & die neue Datenschutz-Grundverordnung
Ab dem 25. Mai 2018 greift die neue Datenschutz-Grundverordnung
Mit der Datenschutz-Grundverordnung wurden im Mai 2016 in der Europäischen Union einheitliche Regelungen zum Umgang mit personenbezogenen Daten geschaffen. Bis jetzt gab es noch eine Übergangsfrist bei der Anwendung der Regelungen aus der Verordnung EU 2016/679. Diese Frist endet schon bald, denn ab dem 25. Mai 2018 ist die vollständige Anwendung möglich.
Sie möchten einen kompletten IT-Service als Vorbereitung?
– Wir sind für Sie da!
Oftmals fehlen den Unternehmen eigene Experten für die EDV-Betreuung. Das könnte sich gerade jetzt sehr nachteilig auswirken, wenn Zeitdruck bei der Einarbeitung der neuen Anforderungen besteht. Um Bußgelder zu vermeiden, können wir mit der professionellen IT-Betreuung als Dienstleistung helfen. Das gilt natürlich nicht nur in Bezug auf die Datenschutz-Grundverordnung. Wir können auf Wunsch Ihre IT-Systeme per Fernwartung auf dem aktuellen Stand halten und für einen effizienten Hackerschutz sorgen. Selbstverständlich stehen wir als erfahrene IT-Administratoren auch dann zur Verfügung, wenn Sie Hilfe bei der Planung, Einrichtung und Inbetriebnahme neuer IT-Systeme oder Websites benötigen. Setzen Sie Datenschutz und Datensicherheit mit oftmals kostengünstigen Lösungen um.
Nicht warten, sondern sofort handeln, wenn Sie keine Abmahnungen oder gar Bußgelder nach der DSGVO riskieren möchten!